KatastrophenschutzKatastrophenschutz

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Katastrophenschutz im Landkreis Bad Kissingen

Katastrophenschutz ist eine staatliche Aufgabe. Die Katastrophenschutzbehörden koordinieren bei Einsätzen die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte.

Über eine gesetzlich festgelegte Katastrophenhilfspflicht (Art. 7 BayKSG) können die Katastrophenschutzbehörden flexibel auf das Potenzial von Stellen und Organisationen zugreifen, auch wenn diese ihren Sitz oder Standort nicht im Zuständigkeitsgebiet der betroffenen Katastrophenschutzbehörde haben. Dazu zählt auch das Bayerische Rote Kreuz.

Im Kreisverband Bad Kissingen existieren folgende Einheiten, welche für den gesamten Landkreis den Katastrophenschutz mit ihren Leistungen sicherstellen:

  • Sanitätseinsatzleitung (Leitender Notarzt sog. LNA + Organisatorischer Leiter sog. OrgL) - alle LNA und OrgL vom BRK
  • Unterstützungsgruppe Sanitätseinssatzleitung (UGSanEL) - Standort Bad Kissingen
  • Einsatzleiter Rettungsdienst (ELRD) - alle vom BRK
  • 3 Schnell-Einsatz-Gruppen Behandlung (SEG Behandlung)
  • 4 Schnell-Einsatz-Gruppen Transport (SEG Transport)
  • 1 Schnell-Einsatz-Gruppe Betreuung (SEG Betreuung)
  • 1 Schnell-Einsatz-Gruppe Verpflegung (SEG Verpflegung)
  • 1 Schnell-Einsatz-Gruppe Technik und Sicherheit (SEG TuS)
  • 2 Schnell-Einsatz-Gruppen Wasserrettung (SEG Wasserrettung)
  • 1 Schnell-Einsatz-Gruppe Rettungshunde (SEG Rettungshunde)
  • Bergrettung über die Bergwacht Rhön am Standort Oberbach (BW Oberbach)
  • Fachdienst Psychosoziale Notfallhilfe
  • Fachdienst Motorradstaffel (2 Motorräder)
  • Kreisauskunftsbüro (KAB)