rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.
Rotkreuzkurs Erste Hilfe am Kind/ Erste Hilfe in Bildungs- und BetreuungseinrichtungenRotkreuzkurs Erste Hilfe am Kind/ Erste Hilfe in Bildungs und Betreuungseinrichtungen

Rotkreuzkurs Erste Hilfe am Kind/ Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Ihre Ansprechpartnerin

Sonja Pfennig

Sachbearbeiterin Erste-Hilfe-Ausbildung

Anmeldungen bitte direkt online soweit möglich.

Anfragen zu Erste Hilfe Kursen per Mail an

ausbildung@kvbad-kissingen.brk.de

Tel: 0971 7272-410

Die grundlegende Ausbildung in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu gewährleisten. Dieser Kurs gibt Ihnen die Möglichkeit, Erste Hilfe Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu erlernen und zu üben und Unsicherheiten zu beseitigen.  Dieser Kurs ist für betriebliche Ersthelfer in Kinder- und Betreuungseinrichtungen und alle Personen, die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, speziell auf Kinder auffrischen möchten.

Themen und Anwendungen

Sie erlernen die Versorgung bedrohlicher Blutungen bei Kindern, aber auch die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die bei Atemstörungen und Störungen des Herz-Kreislaufsystems zu treffen sind.

Weitere Themen:

  • Knochenbrüche
  • Schock
  • Kontrolle der Vitalfunktionen
  • Stabile Seitenlage
  • Beatmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Babys, Kleinkindern und Erwachsenen
  • Vergiftung
  • Erkrankungen im Kindesalter

Kursdauer: 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, zzgl. Pausen

Kurskosten: 70,00 € je Teilnehmer mit Barzahlung zu Kursbeginn bzw. erfolgt für betriebliche Ersthelfer eine kostenfreie Abrechnung über die Berufsgenossenschaft mit dem entsprechenden Abrechnungsformular. Dies bitte komplett ausgefüllt, mit Stempel und Unterschrift der Schule/Einrichtung, am Kurstag mitbringen.

Bei einigen Berufsgenossenschaften wie z. B. KUVB, LUK, BGW, BGN benötigen Sie des Weiteren vorab eine Kostenübernahmeerklärung bzw. ein spezielles Abrechnungsformular, das als Kostenübernahmeerklärung dient. Auch dieses bitte am Kurstag mitbringen. Gerne können Sie prüfen, ob Ihre Berufsgenossenschaft eine Kostenübernahmeerklärung fordert. Kostenübernahmeerklärung BG 

Dies ist eine verbindliche Kursanmeldung, bei unentschuldigtem Fehlen werden die Kurskosten in Höhe von 70,00 € in Rechnung gestellt.

*Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Kurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. 

Und wann finden die Ausbildungen statt?

Termine finden Sie unten in der Übersicht.

Oder fragen Sie bei uns nach, wir finden für Sie den passenden Lehrgangstermin!

Das BRK nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.