Rettungsdienst im Landkreis Bad Kissingen
Die Notfallrettung, der qualifizierte Krankentransport sowie die Berg- und Wasserrettung sind in Bayern durch das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG) geregelt.
Mehrere Landkreise und kreisfreie Städte bilden zusammen einen Rettungsdienstbereich.
Der für diesen Bereich zuständige Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) beauftragt auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransports – unter anderem durch anerkannte Hilfsorganisationen wie das Bayerische Rote Kreuz.
Die Koordination sämtlicher Einsätze erfolgt über die Integrierte Leitstelle (ILS).
Das Ziel: Innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von 12 Minuten muss eine qualifizierte notfallmedizinische Versorgung am Einsatzort gewährleistet sein.
Die Finanzierung des Rettungsdienstes erfolgt durch die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen und -versicherungen) auf Basis jährlich neu vereinbarter Benutzungsentgelte. Damit werden sämtliche Kosten für Personal, Fahrzeuge, Ausrüstung, Betriebsmittel und medizinische Verbrauchsmaterialien gedeckt.
Notfallrettung – Hilfe rund um die Uhr
Mit modernster Medizin- und Fahrzeugtechnik sowie einem engagierten und hochqualifizierten Team stellt der BRK Kreisverband Bad Kissingen die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in seinem Zuständigkeitsbereich sicher.
Unser Team besteht aus knapp 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – darunter Vollzeit- und Teilzeitkräfte sowie geringfügig Beschäftigte – und wird zusätzlich durch zahlreiche ehrenamtliche Kräfte sowie Freiwilligendienstleistende (FSJ/BFD) unterstützt.
Gemeinsam stehen wir 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr für die Menschen im Landkreis Bad Kissingen bereit.
Rendezvous-System
Der Notarztdienst wird im Rendezvous-System betrieben.
Dabei fahren Rettungswagen (RTW) und Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) getrennt zum Einsatzort.
Vorteil: Nach der Erstversorgung kann der Notarzt sofort für weitere Einsätze freigemacht werden, während der Patient durch das RTW-Team in eine Klinik transportiert wird.
Personal und Standorte
Jeder RTW ist immer mit einem Notfallsanitäter (NotSan) und einem Rettungssanitäter (RettSan) besetzt – entsprechend den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.
An den drei Notarztstandorten Bad Kissingen, Bad Brückenau und Hammelburg werden die Notärzte zusätzlich durch haupt- oder ehrenamtliche Fahrer unterstützt.
Fortbildung als Qualitätsstandard
Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen stellen sicher, dass unser Team stets auf dem neuesten Stand der Notfallmedizin arbeitet – für eine Versorgung auf höchstem Niveau.
Krankentransport – sichere und fachgerechte Beförderung
Der qualifizierte Krankentransport dient der sicheren Beförderung von Patienten, die aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung während des Transportes medizinische Betreuung benötigen oder auf die spezielle Ausstattung eines Krankentransportwagens angewiesen sind.
Da es sich hierbei nicht um akute, lebensbedrohliche Situationen handelt, sind diese Transporte planbar und nicht zeitkritisch.
Für Krankentransporte werden Krankentransportwagen (KTW) sowie – sofern verfügbar – Rettungswagen (RTW) eingesetzt.
Jeder KTW ist mit mindestens einem Rettungssanitäter besetzt und wird von einer geeigneten Fahrerin oder einem geeigneten Fahrer unterstützt.
Die KTW verfügen über eine standardisierte notfallmedizinische Basisausstattung, sodass im Bedarfsfall eine qualifizierte Erstversorgung erfolgen kann, bis ein RTW eintrifft.
Vorteile für die Region
Um den Anforderungen im Rahmen unserer vielfältigen Einsätze in der Notfallrettung und dem Krankentransport gerecht zu werden, benötigen wir Fahrzeuge mit einem unterschiedlichem Ausbau und differenzierten Ausstattungen.
Rettungswagen
Rettungswagen (RTW) werden in der Notfallrettung eingesetzt um akut verletzte und/ oder erkrankte Personen adäquat versorgen und schonend sowie sicher zur weiteren Behandlung in eine hierzu geeignete Klinik zu transportieren.
Das Raumangebot in einem RTW ist so bemessen, dass der Patient auf der Trage liegend von drei Seiten (von rechts, links und vom Kopf aus) behandelt werden kann. Als Basisfahrzeug für den Rettungswagen dienen Kleintransporter (z. B. Mercedes Sprinter oder VW Crafter), deren Innenraum von hierauf spezialisierten Firmen entsprechend ausgebaut, oder auf deren Fahrgestell ein so genannter „Koffer“ mit den notwendigen Ausbauten installiert wird.
Die medizinische Ausstattung eines RTW erstreckt sich von der einfachen Mullbinde, Pflaster und das Blutdruckmessgerät bis hin zu Medizingeräte zur Wiederbelebung (Defibrillation), der EKG-Überwachung, Beatmung und Überwachung der Sauerstoffsättigung im Blut (Pulsoximetrie). Auch spezielle Notfallmedikamente sowie Rettungsgerät und Schienungsmaterial wie Schaufeltrage und Vakuummatratze sind auf den Fahrzeugen vorhanden.
Zur Besatzung eines Rettungswagens gehören immer ein Fahrer und ein Notfallsanitäter. In den meisten Fällen besitzt der Fahrer mindestens die Qualifikation eines Rettungssanitäters.
Krankentransportwagen (KTW), werden zur Beförderung von kranken und hilfsbedürftigen Personen eingesetzt, die keine Notfallpatienten sind, aber die fachliche medizinische Betreuung und/ oder die Einrichtung bzw. Ausstattung eines Krankentransportwagens benötigen.
Die Besatzung eines Krankenwagens besteht aus Rettungssanitäter/in und Fahrer, in der Regel hat dieser wenigstens die Ausbildung zum Rettungsdiensthelfer.
Die eingesetzten Krankentransportwagen sind für diesen Zweck speziell umgebaute Kleinbusse wie z.B. der Ford Transit, Mercedes Sprinter oder VW Crafter. Die KTW, die bei uns im Landkreis zum Einsatz verfügen über eine zusätzliche notfallmedizinische Basisausstattung, die über der in den Normen geforderte Mindestausstattung hinaus geht, dadurch ist auch bei einem Krankentransport die akute Versorgung von Notfallpatienten gewährleistet, z.B. wenn sich einmal ein Krankentransport zu einem Notfall entwickelt oder bei extrem hohem Einsatzaufkommen ein Krankenwagen zu einem Notfall entsandt werden muss. Dadurch ist die Handlungsfähigkeit bis zum Eintreffen eines RTW gewährleistet.
Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) sind Zubringerfahrzeuge, mit denen die Notärzte zum Notfallort gelangen. NEFs sind in der Regel PKWs (z. B. Audi A4 oder Mercedes C-Klasse) mit einer notfallmedizinischen Ausstattung und Kennzeichnung wie Blaulicht, akustischer Warneinrichtung (Martinhorn), und der Beschriftung "Notarzt". Ein NEF dient nicht zum Transport von Patienten, weshalb parallel zum NEF immer auch ein RTW entsandt wird.
Die Hauptvorteile des NEFs gegenüber einem Notarztwagen im Kompaktsystem (RTW mit Notarzt) bestehen darin, dass ein NEF wendiger, schneller und der Notarzt jederzeit für einen neuen Einsatz abkömmlich ist, wenn er zur Versorgung und/oder Transportbegleitung des Patienten nicht mehr benötigt wird.
Zur Koordination von größeren Einsätzen (Verkehrsunfällen, Vermisstensuchen, Wohnhausbränden etc.) kommt zusätzlich zu den Rettungsmitteln der Einsatzleiter Rettungsdienst zum Einsatz.
Ein Kommandowagen als Zubringerfahrzeug für den Einsatzleiter ist ebenso wie ein NEF ein PKW mit entsprechender Kennzeichnung wie Blaulicht, akustischer Warneinrichtung (Martinshorn) und auffälliger Lackierung. Als Ausstattung führt ein Kommandowagen neben einer Notfallausrüstung vor allem Material zur Einsatzleitung wie Funkgeräte, Schreibmaterial, Karten für Patientenregistrierung, Landkarten und Alarm- bzw. Einsatzpläne mit.
Hier finden Sie unsere Rettungsdienstbroschüre als PDF
Rettungswachen im Landkreis Bad Kissingen:
Der Kreisverband Bad Kissingen betreibt im Landkreis Bad Kissingen vier Rettungswachen und einen Stellplatz. Diese Standorte sind geographisch so gewählt, dass eine an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzstelle in der Regel innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von maximal 15 Minuten erreicht werden kann.
Im Einsatzfall werden die Rettungsmittel über Meldeempfänger (Piepser) oder Telefon alarmiert von der Integrierten Leitstelle alarmiert und rücken je nach Einsatzart mit dem erforderlichen Rettungsmittel zur Einsatzstelle aus.
Rettungswachen:
Stellplatz:
Mehr über die Technik im Rettungsdienst erfahren Sie hier..
Notruf 112
Notruf für den Rettungsdienst:
Unter der Rettungsdienstnummer 112 erreichen Sie ohne Umwege oder Zeitverlust den Rettungsdienst.
Diese Nummer gilt europaweit und ist kostenlos.
Diese Telefonnummer steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie einen Krankentransport anfordern möchten.
Notruf über Handy:
110 oder 112 (kostenfrei auch ohne Karte möglich).
Wichtig: Bei der Alarmierung unter den genannten Nummern per Mobiltelefon immer die Gemeinde nennen, in der sich der Notfall ereignet hat.
Den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter: 01805/116117
Eine Entscheidungshilfe für den Transportschein finden Sie hier
Kosten:
Die Kosten für die öffentlich-rechtliche Notfallrettung, den Krankentransport sowie der Wasser- und Bergrettung sind in dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) geregelt.
Die Höhe der Benutzungsentgelte werden von der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Krankenkassenverbände, dem Landesverband Bayern der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie den Landesverbänden der Durchführenden des Rettungsdienstes (Hilfsorganisationen wie ASB, BRK, JUH, MHD und privaten Rettungsdiensten) vereinbart.
Diese Vereinbarung wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr geprüft und genehmigt.
Ziel dieser Tarifgestaltung (sog. Kostendeckelungsprinzip) ist es, eine kostendeckende Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Notfallrettung und des Krankentransportes zu erreichen. Eine schnelle und qualifizierte Hilfe der Bevölkerung ist somit flächendeckend, sowohl in den ländlichen Gebieten als auch in den Ballungsräumen und rund um die Uhr in ganz Bayern zu einheitlichen Preisen möglich.
Krankentransporte müssen seit Beginn des Jahres 2004 durch die Patienten in der Regel selbst bezahlt werden, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nur noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich (z. B. bei stationärer Klinikeinweisung oder Verlegung). Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse. *
Die Kosten für die Notfallrettung werden generell über die Krankenkassen abgerechnet, wobei der Patient lediglich eine kleine Zuzahlung zu leisten hat. *
*) gilt nur für gesetzlich krankenversicherte Personen. Privat Versicherte erhalten generell eine Privatrechnung, die dann bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.
Aktuelle Tarife des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Bayern
Krankentransport
Grundpauschale pro Einsatz 70 € zzgl. je gefahrenen Kilometer 1,65 €
Notfallrettung
Notfalleinsatz ohne Notarzt 1025 €
Notfalleinsatz mit Notarzt 1375 €
Die Kosten im Bereich der Notfallrettung sind Pauschalbeträge unabhängig von der Kilometerleistung und des medizinischen Aufwandes (z. B. Medikamente, Verbandmittel usw.)
(Stand: 01.01.2025)