rettungsdienst-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS
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Rettungsdienst

Ansprechpartner

Christian Ganzinger

Leiter Rettungsdienst

Landwehrstraße 3

97688 Bad Kissingen
Tel.: 0971/7272-300
Fax: 0971/7272-170

E-Mail: ganzinger@kvbad-kissingen.brk.de

Die Notfallrettung, der qualifizierte Krankentransport sowie die Berg- und Wasserrettung ist in Bayern durch das Bayerische Rettungsdienstgesetz geregelt.  In der Regel werden drei bis vier Landkreise bzw. kreisfreie Gemeinden zu einem Rettungsdienstbereich.  Der so gebildete Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung überträgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages die Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport u. a. den jeweiligen Hilfsorganisationen.

In jedem Rettungsdienstbereich gibt es eine Rettungsleitstelle, die alle Einsätze koordiniert. Die Durchführenden sind verpflichtet, innerhalb von 12 Minuten (Hilfsfrist) eine qualifizierte notfallmedizinische Versorgung zu leisten.

Die Finanzierung des Rettungsdienstes erfolgt durch die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen und -versicherungen) mit jährlich vereinbartem Benutzungsentgelt. Die Kosten für Personal, Fahrzeuge, Ausstattung, Betriebsstoffe und medizinischen Verbrauchsmaterial  werden ebenfalls hierdurch getragen.

Notfallrettung

Mit modernster Medizin- und Fahrzeugtechnik, sowie engagiertem und hoch qualifiziertem Personal gewährleistet der Kreisverband Bad Kissingen die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in seinem Zuständigkeitsbereich. Mit 43 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zahlreichen Ehrenamtlichen und Zivildienstleistenden, steht der Rettungsdienst den betroffenen Patienten rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.

Die Abwicklung des Notarztdienstes erfolgt im so genannten Rendevouz-System. Darunter versteht man die getrennte Anfahrt von Rettungswagen (RTW) und Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zum Einsatzort mit dem Vorteil, dass ein Notarzt, welcher nach Abschluss der Versorgung oder während des Transportes nicht mehr benötigt wird, sofort wieder für weitere Einsätze zur Verfügung stehen kann.

Jeder unserer Rettungswagen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen und Normen grundsätzlich mit mindestens einem Rettungsassistenten sowie zusätzlich einem Rettungssanitäter oder Rettungsdiensthelfer  besetzt. An den drei Notarztstandorten Bad Brückenau, Bad Kissingen und Hammelburg stehen unseren Notärzten, zudem haupt- oder ehrenamtliche Fahrer zur Seite.

Um diese Aufgabe der Notfallrettung auf einem qualitativ hohem Niveau erfüllen zu können, legen wir großen Wert auf regelmäßige Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Krankentransport

Die Aufgabe des öffentlich- rechtlichen Krankentransportes ist es, Patienten zu befördern, für die auf Grund ihrer Verletzung oder Erkrankung während des Transportes in aller Regel eine medizinische, fachliche Betreuung erforderlich ist, oder die die besonderen Einrichtungen eines Krankentransportwagens benötigen. Es handelt sich bei den Erkrankungen der Patienten nicht um lebensbedrohliche Zustände, wodurch diese Transporte nicht zeitkritisch und somit auch planbar sind.

Für die Durchführung der Krankentransporte werden sowohl Rettungswagen ( RTW ) – soweit diese nicht für Notfalleinsätze benötigt werden - als auch Krankentransportwagen (KTW) eingesetzt. Jeder Krankentransportwagen ist mit mindestens einem Rettungssanitäter besetzt, wodurch die fachliche Betreuung gewährleistet wird. Daneben kommen wie beim Rettungswagen noch Rettungshelfer als Fahrer zum Einsatz. Die Ausstattung eines Krankentransportwagens liegt den geltenden Normen entsprechend unter dem Niveau eines Rettungswagens, im Kreisverband Bad Kissingen wurden diese Fahrzeuge auf eigene Kosten durch eine notfallmedizinische Basisausstattung ergänzt, um im Fall der Fälle auch eine ordnungsgemäße Notfallversorgung bis zum Eintreffen eines RTW durchführen zu können.

Rettungsmittel

Um den Anforderungen im Rahmen unserer vielfältigen Einsätze in der Notfallrettung und dem Krankentransport gerecht zu werden, benötigen wir Fahrzeuge mit einem unterschiedlichem Ausbau und differenzierten Ausstattungen.

 Rettungswagen

Rettungswagen (RTW) werden in der Notfallrettung eingesetzt um akut verletzte und/oder erkrankte Personen adäquat versorgen und schonend sowie sicher zur weiteren Behandlung in eine hierzu geeignete Klinik zu transportieren.

Das Raumangebot in einem RTW ist so bemessen, dass der Patient auf der Trage liegend von drei Seiten (von rechts, links und vom Kopf aus) behandelt werden kann. Als Basisfahrzeug für den Rettungswagen dienen Kleintransporter (z. B. Mercedes Sprinter oder VW Crafter), deren Innenraum von hierauf spezialisierten Firmen entsprechend ausgebaut, oder auf deren Fahrgestell ein so genannter „Koffer“ mit den notwendigen Ausbauten installiert wird.

Die medizinische Ausstattung eines RTW erstreckt sich von der einfachen Mullbinde, Pflaster und das Blutdruckmessgerät bis hin zu Medizingeräte zur Wiederbelebung (Defibrillation), der EKG-Überwachung, Beatmung und Überwachung der Sauerstoffsättigung im Blut (Pulsoximetrie). Auch spezielle Notfallmedikamente sowie Rettungsgerät und Schienungsmaterial wie Schaufeltrage und Vakuummatratze sind auf den Fahrzeugen vorhanden.

Zur Besatzung eines Rettungswagens gehören immer ein Fahrer und ein Rettungsassistent. In den meisten Fällen besitzt der Fahrer mindestens die Qualifikation eines Rettungssanitäters, obwohl das Bayerische Rettungsdienstgesetz eine geringere Qualifikation zulässt.

Krankentransportwagen

Krankentransportwagen (KTW), werden zur Beförderung von kranken und hilfsbedürftigen Personen eingesetzt, die keine Notfallpatienten sind, aber die fachliche medizinische Betreuung und/oder die Einrichtung bzw. Ausstattung eines Krankentransportwagens erforden.

Die Besatzung eines Krankenwagens besteht aus Rettungssanitäter/in und Fahrer, in der Regel hat dieser wenigstens die Ausbildung zum Rettungsdiensthelfer.

Die eingesetzten Krankentransportwagen sind für diesen Zweck speziell umgebaute Kleinbusse wie z.B. der Ford Transit, Mercedes Sprinter oder VW Crafter. Die KTW, die bei uns im Landkreis zum Einsatz verfügen über eine zusätzliche Notfallmedizinische Basisausstattung, die über der in den Normen geforderte Mindestausstattung hinaus geht, dadurch ist auch bei einem Krankentransport die akute Versorgung von Notfallpatienten gewährleistet, z.B. wenn sich einmal ein Krankentransport zu einem Notfall entwickelt oder bei extrem hohem Einsatzaufkommen ein Krankenwagen zu einem Notfall entsandt werden muss. Dadurch ist die Handlungsfähigkeit bis zum Eintreffen eines RTW gewährleistet.

Notarzteinsatzfahrzeug

Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) sind Zubringerfahrzeuge, mit denen die Notärzte zum Notfallort gelangen. NEFs sind in der Regel PKWs (z. B. Audi A4 oder Mercedes C-Klasse) mit einer notfallmedizinischen Ausstattung und Kennzeichnung wie Blaulicht, akustischer Warneinrichtung (Martinshorn), und der Beschriftung "Notarzt". Ein NEF dient nicht zum Transport von Patienten, weshalb parallel zum NEF immer auch ein RTW entsandt wird.

Die Hauptvorteile des NEFs gegenüber einem Notarztwagen im Kompaktsystem (RTW mit Notarzt) bestehen darin, dass ein NEF wendiger, schneller und der Notarzt jederzeit für einen neuen Einsatz abkömmlich ist, wenn er zur Versorgung und/oder Transportbegleitung des Patienten nicht mehr benötigt wird.

Das Bayerische Rettungsdienstgesetz sieht derzeit keinen Fahrer für das NEF vor. Deshalb sind die Notärzte häufig gezwungen, das NEF selbst zur Einsatzstelle zu lenken und gegebenenfalls die Erstversorgung des Patienten, bis zum Eintreffen des RTW, alleine und nur auf sich gestellt zu besorgen. Das dies nicht mehr zeitgemäß ist, hat auch das Bayerische Innenministerium erkannt und in dem Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes einen NEF-Fahrer mit der Mindestqualifikation Rettungssanitäter festgeschrieben. 

Kommandowagen

Zur Koordination von größeren Einsätzen (Verkehrsunfällen, Vermisstensuchen, Wohnhausbränden etc.) kommt zusätzlich zu den Rettungsmitteln der Einsatzleiter Rettungsdienst zum Einsatz.

Ein Kommandowagen als Zubringerfahrzeug für den Einsatzleiter ist ebenso wie ein NEF ein PKW mit entsprechender Kennzeichnung wie Blaulicht, akustischer Warneinrichtung (Martinshorn) und auffälliger Lackierung. Als Ausstattung führt ein Kommandowagen neben einer Notfallausrüstung vor allem Material zur Einsatzleitung wie Funkgeräte, Schreibmaterial, Karten für Patientenregistrierung, Landkarten und Alm- bzw. Einsatzpläne mit.

Hier finden Sie unsere Rettungsdienstbroschüre als PDF

Rettungswachen im Landkreis Bad Kissingen
Der Kreisverband Bad Kissingen betreibt im Landkreis Bad Kissingen vier Rettungswachen und einen Stellplatz. Diese Standorte sind geographisch so gewählt, dass eine an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzstelle in der Regel innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von maximal 15 Minuten  erreicht werden kann.

Im Einsatzfall werden die Rettungsmittel über Funkmeldeempfänger (Piepser) oder Telefon alarmiert von der Rettungsleitstelle alarmiert und rücken je nach Einsatzart mit dem erforderlichen Rettungsmittel zur Einsatzstelle aus.

Rettungswachen:

  • Bad Kissingen (Lehrrettungswache) - RTW, KTWs, NEF
  • Hammelburg (Lehrrettungswache) - RTW, KTW, NEF
  • Bad Brückenau (als Lehrrettungswache in Beantragung) - RTW, KTW, NEF
  • Maßbach - RTW

Stellplatz:

  • Münnerstadt - RTW

 Mehr über die Technik im Rettungsdienst erfahren Sie hier..

Notruf: 112

Notruf für den Rettungsdienst:

Unter der Rettungsdienstnummer 112 erreichen Sie ohne Umwege oder Zeitverlust den Rettungsdienst. 
Diese Nummer gilt in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

Diese Telefonnummer steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie einen Krankentransport anfordern möchten.

Notruf über Handy:
110 oder 112 (kostenfrei auch ohne Karte möglich).

Wichtig: Bei der Alarmierung unter den genannten Nummern per Mobil-Telefon immer die Gemeinde nennen, in der sich der Notfall ereignet hat.

Zwei Notrufnummern gelten für das ganze Gebiet der Bundesrepublik Deutschland:
Unter der Notrufnummer 110 melden sich die Einsatzzentralen  der Polizei, die den Notruf sofort an die zuständige Rettungsleitstelle weiterleiten.
Unter der Notrufnummer 112 erreicht man im Landkreis Bad Kissingen ebenfalls die Polizei.

Den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter: 01805/116117
 
Eine Entscheidungshilfe für den Transportschein finden Sie hier

Kosten:

Die Kosten für die öffentlich-rechtliche Notfallrettung, den Krankentransport sowie der Wasser- und Bergrettung sind in dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) geregelt.

Die Höhe der Benutzungsentgelte werden von der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Krankenkassenverbände, dem Landesverband Bayern der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie den Landesverbänden der Durchführenden des Rettungsdienstes (Hilfsorganisationen wie ASB, BRK, JUH, MHD und privaten Rettungsdiensten) vereinbart.

Diese Vereinbarung wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr geprüft und genehmigt.

Ziel dieser Tarifgestaltung (sog. Kostendeckelungsprinzip) ist es, eine kostendeckende Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Notfallrettung und des Krankentransportes zu erreichen. Eine schnelle und qualifizierte Hilfe der Bevölkerung ist somit flächendeckend, sowohl in den ländlichen Gebieten als auch in den Ballungsräumen und rund um die Uhr in ganz Bayern zu einheitlichen Preisen möglich.

Krankentransporte müssen seit Beginn des Jahres 2004 durch die Patienten in der Regel selbst bezahlt werden, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nur noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich (z. B. bei stationärer Klinikeinweisung oder Verlegung). Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse. * 

Die Kosten für die Notfallrettung werden generell über die Krankenkassen abgerechnet, wobei der Patient lediglich eine kleine Zuzahlung zu leisten hat. *

*) gilt nur für gesetzlich krankenversicherte Personen. Privat Versicherte erhalten generell eine Privatrechnung, die dann bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.

Aktuelle Tarife des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Bayern


Krankentransport
Grundpauschale pro Einsatz 33,11 €     zzgl. je gefahrenen Kilometer 1,65 €     

Notfallrettung
Notfalleinsatz ohne Notarzt 635,00 €  
Notfalleinsatz mit Notarzt 800,00 €  

Die Kosten im Bereich der Notfallrettung sind Pauschalbeträge unabhängig von der Kilometerleistung und des medizinischen Aufwandes (z. B. Medikamente, Verbandmittel usw.)
(Stand: 01.01.2018)

Berufsausbildung Notfallsanitäter

Ein wichtiger Aspekt im Rettungsdienst ist die seit dem 1. Januar 2014 geänderte Bezeichnung und Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter. Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter überführt. Dieser hat gegenüber dem alten Rettungsassistenten eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung. Informationen zur Berufsausbildung „Notfallsanitäter“ bei Ihrem Kreisverband. Link zu allen Kreisverbänden.